Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,- Testkäufe durchzuführen,- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,- einen Kassensturz durchzuführen und- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.