Cover: Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.
Peter M. Huber
Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.
ISBN: 978-3-428-18996-0
50 Seiten | € 19.90
Buch [Taschenbuch]
Erscheinungsdatum:
07.09.2023
Politik
Peter M. Huber

Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.


›Checks and balances‹ ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Möglichkeit einer Vertragsänderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der – gegebenenfalls auch streitigen – Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das »letzte Wort« dabei definitionsgemäß in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Höchstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autorität und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Höchstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginären Autonomie gründen, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberührt lassen.

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Postleitzahl
Veröffentlichung:07.09.2023
Höhe/Breite/GewichtH 21 cm / B 13,5 cm / 80 g
Seiten50
Art des MediumsBuch [Taschenbuch]
Preis DEEUR 19.90
Preis ATEUR 20.50
Auflage1. Auflage
ReiheWissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 110
ISBN-13978-3-428-18996-0
ISBN-103428189965
EAN/ISBN

Über den Autor

Peter M. Huber studierte Jura an den Universitäten München und Genf. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde er 1987 von der Juristischen Fakultät der LMU München promoviert, an der er sich 1991 auch habilitierte. Professuren inne hatte er in Augsburg (1991/92), Jena (1992/2001), Bayreuth (2001/2002) und seit 2002 an der Ludwig-Maximiliansuniversität München. Peter M. Huber war von 1995 bis 1998 Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit«. Von 1996 bis 2002 war er Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht im Nebenamt und von 1998 bis 2001 Landesvorsitzender Thüringen des Deutschen Hochschulverbandes. Von 2003 bis 2004 war er Mitglied der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Von 2002 bis 2009 gehörte er der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) an, ab 2008 als Vorsitzender. Von 2007 bis 2009 war er Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen sowie von 2007 bis 2012 Mitglied des Kuratoriums von »Mehr Demokratie« e.V. Von 2009 bis 2010 war Professor Huber Innenminister des Freistaats Thüringen, von 2010 bis 2023 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat und dort zuständig für das Völker- und Europarecht, Bund-Länder-Streitigkeiten und das Kommunalrecht.

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