Bundesverfassungsgericht und Organisierte Interessen II.1
Das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Organisierten Interessen ist in rechtssoziologischer Perspektive selten untersucht. Thomas Gawron markiert Konstellationen von Mobilisierung, Entscheidung und Implementation. Gegenstand seiner Untersuchung sind Politische Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gemeinsamer Bundesausschuss im Gesundheitswesen, Tarifpartner von Kapital und Arbeit sowie Naturschutz- und Umweltverbände.