Cover: Erlass von lärmbezogenen Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Eisenbahnen, Straßen).
Bettina Engewald
Erlass von lärmbezogenen Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Eisenbahnen, Straßen).
ISBN: 978-3-428-18638-9
213 Seiten | € 69.90
Buch [Taschenbuch]
Dieses Buch gehört zur Reihe Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht und enthält ca. 2 Folgen.
Erscheinungsdatum:
07.09.2022
Politik
Bettina Engewald

Erlass von lärmbezogenen Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Eisenbahnen, Straßen).


Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden?
Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrundlage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar.

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Postleitzahl
Veröffentlichung:07.09.2022
Höhe/Breite/GewichtH 23,3 cm / B 15,7 cm / 330 g
Seiten213
Art des MediumsBuch [Taschenbuch]
Preis DEEUR 69.90
Preis ATEUR 71.90
Auflage1. Auflage
ReiheSchriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht 22
ISBN-13978-3-428-18638-9
ISBN-103428186389
EAN/ISBN

Über die Autorin

Bettina Engewald studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Danach absolvierte sie ihr Referendariat am Kammergericht. Im Anschluss war sie von 2016 bis 2021 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer tätig. 2021 promovierte sie zum Dr. iur. an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

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